Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Oliver Hannusch, Wesens.Werk, Korbinian-Beer-Straße 21, 80997 München, E-Mail: oliver.hannusch@wesenswerk.online, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Einzel-Coaching-Sitzungen (präsenz und online), Coaching-Pakete, mehrteilige Begleitungsprogramme, Breathwork- und Atemarbeit-Sessions (einzeln oder in Gruppen), Workshops, Seminare, Retreats sowie ergänzende Publikationen.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder im individuellen Angebot.
- Bei allen Coaching-, Workshop- und Retreat-Buchungen ist die Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung und Einverständniserklärung (einschließlich der gesundheitlichen Selbstauskunft) zwingende Voraussetzung für die Teilnahme.
- Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
- Sämtliche Leistungen dienen der Selbsterfahrung, Reflexion, Stressprävention und persönlichen Weiterentwicklung. Die Leistungen stellen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, keine Psychotherapie und keine Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar. Sie ersetzen nicht den Besuch bei Ärzten, Psychotherapeuten oder anderen Fachpersonen. Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Der Anbieter ist weder Arzt noch Heilpraktiker noch Psychotherapeut. Bei akuten körperlichen oder psychischen Beschwerden ist der Auftraggeber verpflichtet, fachärztliche oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen. Er ist auch verpflichtet, alle gesundheitlichen Angaben in der Selbstauskunft wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Die Teilnahme erfolgt in voller eigener Verantwortung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene körperliche und emotionale Signale zu achten, Sessions bei Bedarf zu unterbrechen und auftretende Beschwerden sofort mitzuteilen. Bei Kontraindikationen (insbesondere Schwangerschaft, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, schwere psychische Erkrankungen, kürzliche Operationen) ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
- Für Online-Sessions ist der Auftraggeber für eine stabile Internetverbindung, geeignetes Endgerät und einen ruhigen Raum selbst verantwortlich.
- Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Zahlung
- Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, vor Leistungsbeginn fällig. Bei Paketen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Workshops und Retreats ist eine Anzahlung bei Buchung fällig. Die Zahlung wird ansonsten mit Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
- Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Termine auszusetzen. Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.[CR4]
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 8 Stornierung und Terminverlegung
- Einzelsessions und Einzeltermine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verlegt oder storniert werden. Danach gelten folgende Gebühren:
- 24–48 Stunden vorher: 50 % der Gebühr
- weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
- Coaching-Pakete und mehrteilige Programme: Einzeltermine innerhalb eines Pakets unterliegen § 8 Abs. 1 lit. a). Das Gesamtpaket kann jederzeit beendet werden. Bereits bezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Sessions werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % (mindestens 30 €) erstattet.
- Bei Workshops, Gruppensessions und Retreats gelten folgende Stornierungsgebühren:
- bis 56 Tage vor Beginn: 50 € Bearbeitungsgebühr
- 28–55 Tage vorher: 30 % des Teilnahmebetrags
- 14–27 Tage vorher: 50 %
- 7–13 Tage vorher: 75 %
- weniger als 7 Tage oder Nichterscheinen: 100 %
- Die Stellung einer Ersatzperson ist bis Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
- Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird der Termin einmalig kulant verlegt. Eine Geldrückerstattung erfolgt nicht.
- Bei Absage durch den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber wahlweise einen kostenfreien Ersatztermin oder die vollständige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Stornierungen sind in Textform (E-Mail genügt) zu erklären.
§ 9 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 10 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in der gesundheitlichen Selbstauskunft resultieren, wird keine Haftung übernommen.
- Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 12 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
- Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: http://www.wesenswerk.online/datenschutzerklärung .
§ 13 Widerrufsrecht
- Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter http://www.wesenswerk.online/widerrufsbelehrung-dienstleistungen .
- Bei vorzeitiger Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erlischt das Widerrufsrecht mit Abschluss der Leistung.
- Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
